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Sollte die vorgerichtliche Tätigkeit nicht zum gewünschten Ergebnis führen,
leiten wir online das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren ein.
Sollte der Schuldner Widerspruch / Einspruch einlegen, übergeben wir den
Vorgang elektronisch unseren, im Hause geschäftsansässigen,
Vertragsanwälten für die Durchführung des Zivilprozesses.
Auch hier gilt:
"Zeit ist Geld!"