© HPS Deutschland GmbH 2011 Sollte die vorgerichtliche Tätigkeit nicht zum gewünschten Ergebnis führen,  leiten wir online das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren ein.  Sollte der Schuldner Widerspruch / Einspruch einlegen, übergeben wir den  Vorgang elektronisch unseren, im Hause geschäftsansässigen,  Vertragsanwälten für die Durchführung des Zivilprozesses. Auch hier gilt: "Zeit ist Geld!"