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Seit 01.07.2008 gilt das Rechtsdienstleistungsgesetz:
Neben dem außergerichtlichen Inkasso wird online das gerichtliche Mahnverfahren bis zur Abgabe an das
Streitgericht für die Durchführung des Zivilprozesses eingeleitet, sowie alle erforderlichen Pfändungs- und
Vollstreckungsmaßnahmen.
Daraus ergeben sich für Sie folgende Vorteile:
•
Deutliche Kostenreduzierung für Mahn- und Vollstreckungsbescheid
•
Kürzere Bearbeitungszeit, da die vollständige Sachbearbeitung von der Mahnung bis zur Vollstreckung
,,aus einer Hand” erfolgt.
Für den Antrag auf Erlass des Mahn- und Vollstreckungsbescheides wird eine Inkassopauschale von
EUR 25,00 zzgl. Gerichtskosten fällig. Als Gläubiger sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, den
Verzugsschaden für den Schuldner gering zu halten und müssen für die Beitreibung den kostengünstigsten
Weg wählen.
Wert bis:
Rechtsanwalt Kosten
HPS Kosten
Ersparnis
300,00 €
45,00 €
25,00 €
20,00 €
600,00 €
81,00 €
25,00 €
56,00 €
900,00 €
117,00 €
25,00 €
92,00 €
2.000,00 €
219,50 €
25,00 €
194,50 €
zzgl. ges. USt., Barauslagen, Gerichtskosten, Kosten für notwendige
Vollstreckungsmaßnahmen